Ingenieurleistungen L&E
Gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden folgende Ingenieurleistungen erbracht:
TEIL 3 | Objektplanung, Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 9, sowie die Durchführung der örtlichen Bauüberwachung als besondere Leistung der Phase 8 der HOAI. |
TEIL 4 | Fachplanung, Abschnitt 1: Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 bis 6. |
Anlage 1 | Beratungsleistungen, Abschnitt 1.2: Bauphysik, Leistungsphasen 1 bis 7
|
Wir sind Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW, Hessen und bauvorlageberechtigt gemäß § 70 der BauO NW.
Unsere abgeschlossenen Versicherungssummen der Berufshaftpflichtversicherung betragen sowohl für:
Personenschäden 3.000.000,– € als auch für sonstige Schäden 2.500.000,– €.