Ingenieurleistungen L&E

Gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden folgende Ingenieurleistungen erbracht:

TEIL 3 Objektplanung, Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke
Leistungsphasen 1 bis 9, sowie die Durchführung der örtlichen Bauüberwachung als besondere Leistung der Phase 8 der HOAI.
TEIL 4 Fachplanung, Abschnitt 1: Tragwerksplanung
Leistungsphasen 1 bis 6.
Anlage 1 Beratungsleistungen, Abschnitt 1.2: Bauphysik, Leistungsphasen 1 bis 7
  • Wärmeschutz und Energiebilanzierung,
  • Bauakustik (Schallschutz),
  • Raumakustik.

Wir sind Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW, Hessen und bauvorlageberechtigt gemäß § 70 der BauO NW.

Unsere abgeschlossenen Versicherungssummen der Berufshaftpflichtversicherung betragen sowohl für:
Personenschäden 3.000.000,– € als auch für sonstige Schäden 2.500.000,– €.